Bodycam als Beweis?

moody_cow

Hallo an alle,

mein American Staffordshire Terrier wurde diese Woche zum zweiten mal von einem freilaufenden Hund angegriffen und hat sich natürlich dann auch verteidigt.
Meinem ist zum Glück diesmal wenig passiert, der andere Hund hat aber ganz schön was abbekommen. Mein Hund ist prinzipiell immer angeleint, weil er einen starken Jagdtrieb hat und ich andere Menschen, Tiere und auch meinen Hund selbst nicht in Gefahr bringen möchte. Natürlich weiß ich, wie die Rasse meines Hundes vorverurteilt ist und versuche deshalb jedem Problem aus dem Weg zu gehen, führe meinen Hund anständig, so wie sich das gehört. Leider gibt es immer wieder Menschen die ihre Hunde von der Leine lassen, obwohl sie nicht rückrufbar sind bla bla.. Nun eben zum zweiten mal eine Beißerei in die mein Rüde verwickelt war, beide male wurde ER angegriffen und hat sich deshalb nur verteidigt.
Ich habe mittlerweile natürlich Bedenken, dass ich irgendwann mal Probleme kriege weil die anderen Hundehalter Tatsachen verdrehen, ich ja aber keine Beweise habe, dass mein Hund immer angeleint ist und die freilaufenden „Tutnixe“ den Streit anfangen.

Jetzt habe ich mir überlegt zur Beweissicherung eine Bodycam zu kaufen und diese anzuschalten, sobald ein freilaufender Hund auf uns zukommt. Kennt sich jemand damit aus, wäre das rechtlich zugelassen wenn ich keine Menschen filme und nur die Situation, aus der zB eine Beißerei entsteht?

Vielen Dank für die Hilfe :)
 
  • 2. Juni 2024
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Hi moody_cow ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kennt sich jemand damit aus, wäre das rechtlich zugelassen wenn ich keine Menschen filme und nur die Situation, aus der zB eine Beißerei entsteht?
Lies mal hier:
Ansonsten vll. mal mit dem OA sprechen wie du dich zukünftig verhalten sollst, damit nicht letzten Endes dir einen Strick daraus gedreht wird.
Unser OA Chef hat mir damals gesagt das ich die A-Karte gezogen hätte, wenn mein Hund an der Leine angegriffen würde und dieser sich wehrt..ist aber schon etliche Jahre (über 20) her. Vielleicht hat sich dahingehend was geändert.
 
Problem ist ja immer die "größere Tiergefahr", hat man den größeren, stärkeren Hund und wird dieser von einem schwächeren kleineren angegriffen, hat man unter Umständen trotzdem die A-Karte, auch wenn der eigene Hund angeleint war. Ich finde das entsprechende Gerichtsurteil dazu leider nicht mehr, aber das mich damals echt fassungslos gemacht.
Das ist wie dem Einbrecher noch Schmerzensgeld zahlen zu müssen weil der Hund ihn gebissen hat.
 
Ich kenne es so, dass, wenn ein Hund unangeleint in einen angeleinten rennt, der freilaufende Schuld hat.
Und wenn man das beweisen kann, ist es natürlich gut, besonders wenn der andere Halter die Tatsachen verdreht.
Inwiefern das vor Gericht standhält, weiss ich nicht.

Von grösserer Tiergefahr höre ich grad zum ersten Mal.
 
Haftungstechnisch sieht es so aus, dass der Halter des beißenden Hundes immer haftet, auch wenn der angeleint war.

Sprich: Für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, musst du aufkommen.

Und für den Schaden, den der andere verursacht, muss er aufkommen.

(Das Prinzip nennt sich Gefährdungshaftung)

Darum kann es durchaus sein, dass dem größeren Hund eine größere Gefährlichkeit zugewiesen wird, also „mehr Haftung“.

Ist der andere Hund aber frei laufend, kann es sein, dass der andere Halter anteilig Mitschuld bekommt, was deinen Haftungsanteil wieder verringert.

In dem Fall musst du bzw deine Haftpflicht evtl. nur 60 Prozent des von deinem Hund verursachten Schadens ersetzen, der andere Halter aber alles von seinem.

Unabhängig davon wäre es für die Einschätzung der Gefährlichkeit aber sicher hilfreich, vorlegen zu können, dass dein Hund sicher geführt wird und jeweils bedrängt wurde.

Ich weiß aber nicht, inwieweit es da Regeln gibt, von wegen Datenschutz und Recht am eigenen Bild beim Filmen in der Öffentlichkeit- ich fürchte, da müsstest du eher einen Anwalt fragen.

Unabhängig davon:

Ich hatte eine ganze Weile dasselbe Problem. Und bin irgendwann dazu übergegangen, meinen Hund im bestimmten Situationen/an bestimmten Orten mit Maulkorb zu führen, bevor mich die Behörden dazu zwingen, das zu tun.

Hatte auch den Vorteil, dass zumindest einige Leute bei seinem Anblick ihre Hunde dann doch lieber angeleint haben. :sarkasmus:
 
Problem ist ja immer die "größere Tiergefahr", hat man den größeren, stärkeren Hund und wird dieser von einem schwächeren kleineren angegriffen, hat man unter Umständen trotzdem die A-Karte, auch wenn der eigene Hund angeleint war. Ich finde das entsprechende Gerichtsurteil dazu leider nicht mehr, aber das mich damals echt fassungslos gemacht.
Das ist wie dem Einbrecher noch Schmerzensgeld zahlen zu müssen weil der Hund ihn gebissen hat.
Genau das sagte mir der OA Chef damals auch. Und das ist ja das Problem der Listenhundehalter..die können tun und machen wie sie wollen, ihr Hund ist am Ende eh immer (mit)schuld, auch wenn er sich nur verteidigt hat.
 
Ich weiß aber nicht, inwieweit es da Regeln gibt, von wegen Datenschutz und Recht am eigenen Bild beim Filmen in der Öffentlichkeit- ich fürchte, da müsstest du eher einen Anwalt fragen.
Er will ja keine Personen filmen, nur die Situation.
 
Aber er muss eben sicherstellen, dass er nur die Situation filmt… oder nicht?

Bin da etwas unsicher.

Es gibt ja auch so Haustürkameras, wo du sicherstellen musst, dass wirklich nur auf deinem Grundstück gefilmt wird und nicht etwa der öffentliche Gehweg davor.

Weil du sonst nicht sicherstellen kannst, nicht irgendwelche Leute zu filmen.

Daher meine Überlegung.
 
Problem ist ja immer die "größere Tiergefahr", hat man den größeren, stärkeren Hund und wird dieser von einem schwächeren kleineren angegriffen, hat man unter Umständen trotzdem die A-Karte, auch wenn der eigene Hund angeleint war. Ich finde das entsprechende Gerichtsurteil dazu leider nicht mehr, aber das mich damals echt fassungslos gemacht.
Das ist wie dem Einbrecher noch Schmerzensgeld zahlen zu müssen weil der Hund ihn gebissen hat.

Da wird von der größeren Gefahr des Hundes gesprochen.
 
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