
Als "Kampfhunde" werden Hunde bezeichnet, die in "Hundekämpfen" eingesetzt werden -
die Rasse "Kampfhunde" gibt es nicht.
Zuchtauswahlkriterium für "Kampfhunde" war eine besondere Angriffsbereitschaft anderen Hunden, aber keinesfalls den Menschen gegenüber. Diese Linie verfolgen einige skrupellose Menschen, um für sich oder einen fragwürdigen Kundenkreis eine potenzielle Abschreckung zu bieten.
Diesen verantwortungslosen Züchtern wird man auch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 (Kommunen bleibt es erlaubt, willkürlich Steuersätze für bestimmte Hunderassen festzulegen) nicht das Handwerk legen. Gerade für sie sind "geächtete" Hunde ein Statussymbol, das man sich gerne leistet. Interessant wäre es, endlich einmal an genaue Zahlen zu kommen, die prozentual die Auffälligkeiten der verschiedenen Hunderassen darstellen.
Die Beißstatistiken berücksichtigen nämlich nicht das Verhältnis zur tatsächlichen Anzahl der Hunde. Was wäre, wenn herauskäme, dass bei allen Hunderassen z.B. vier Prozent der Tiere eine erhöhte Aggressivität hätten. Oder vielleicht wurde sich herausstellen, dass die Dackel im Verhältnis zu ihrer Anzahl die beißwütigsten wären!? Das Tierheim in Frankfurt würde das nicht verwundern, denn Dackel "Max" ist der Spitzenreiter: Er hat schon viermal zugebissen und ist unvermittelbar.
Schwer vermittelbar sind auch die vielen American Staffordshire und Pit Bulls - allerdings meistens nur, weil ihre Rasse schlecht angesehen ist. Die Konsequenz sind überfüllte Tierheime. Es können keine Pensionshunde mehr aufgenommen werden, und auch für Abgabehunde sind die Kapazitäten oft erschöpft. Verärgerte Leute binden in einem solchen Fall den Hund auch einfach an den Zaun.
Dem Tierheim bleibt dann nichts anderes übrig, als das Tier doch noch irgendwo unterzubringen. Irgendwie muss es gehen. Die Tierheime erfüllen eine öffentliche Aufgabe.
Wenn Länder und Kommunen meinen, sie müssten über willkürlich festgelegte Rassenlisten Sonderkonditionen für die Haltung bestimmter Hunde definieren, dann müssen sie auch die Voraussetzungen für die Sonderfall-Betreuung schaffen.
Die Züchter sollten zu ihrer Verantwortung stehen und die Nachzucht einschränken, solange unzählige so genannte Kampfhunde in den Tierheimen auf ein neues Zuhause warten.